I. Geltung
II. Auftragsproduktionen
III. Überlassenes Bildmaterial (analog, digital, Bewegtbild)
IV. Nutzungsrechte
a) Corporate-Aufträge
Die Auftraggeber*innen erwerben Nutzungsrechte nur in dem vertraglich (Angebot, Auftrag, Rahmenvereinbarung) festgelegten Umfang. Wurde keine solche Vereinbarung getroffen, dann gilt Folgendes:
b) Redaktionelle Aufträge
V. Haftung
VI. Honorare
VII. Belegexemplare
VIII. Vertragsstrafe, Schadensersatz, Ausfallhonorar
IX. Allgemeines